Dr. Andrea Burgk-Lempart bleibt Superintendentin des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Celle. Der Kirchenkreisvorstand hat beschlossen, ihre derzeit bis September 2027 laufende Amtszeit anschließend unbefristet fortzusetzen.
Regionalbischöfin Marianne Gorka begrüßte die Entscheidung: „Ich freue mich sehr, dass der Kirchenkreisvorstand Superintendentin Dr. Burgk-Lempart in ihrem Amt bestätigt hat. Darin kommt für mich vor allem ein großes gegenseitiges Vertrauen in eine bewährte Zusammenarbeit zum Ausdruck. Beide Seiten sagen mit dieser Entscheidung Ja zur Fortsetzung eines gemeinsamen Weges.“
Auch für den Sprengel Lüneburg sei die Entscheidung eine gute Nachricht, sagt Gorka. „Frau Dr. Burgk-Lempart bringt theologisches Profil, Klarheit und eine gute Portion Erfahrung in unsere Runde der Superintendentinnen und Superintendenten ein. Ich schätze ihre Stimme und ihre Perspektiven sehr und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.“
Der Kirchenkreisvorstand hatte bereits im März 2026 beschlossen, die Amtszeit von Andrea Burgk-Lempart zu verlängern. Nach der Kirchenverfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers werden Superintendentinnen und Superintendenten zunächst für zehn Jahre gewählt. Eine Verlängerung der Amtszeit ist möglich.
Im Kirchenkreis Celle wurde kein neues Wahlverfahren beantragt. Der Kirchenvorstand der Stadtkirchengemeinde St. Marien Celle hatte der Verlängerung der Amtszeit bereits im März 2026 im Rahmen der Visitation ausdrücklich zugestimmt. Auch aus der Kirchenkreissynode wurde kein Antrag auf ein neues Wahlverfahren gestellt.
In seiner Sitzung am Mittwoch, den 9. September 2026, stellte der Kirchenkreisvorstand dies fest und bestätigte damit die bereits im März getroffene Entscheidung zur Verlängerung der Amtszeit.
Superintendentinnen und Superintendenten leiten die Kirchenkreise der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Sie werden zunächst für zehn Jahre gewählt. Eine Verlängerung der Amtszeit ist nach den kirchenrechtlichen Regelungen möglich.
Bei der Entscheidung über eine Amtszeitverlängerung sind die dafür vorgesehenen Beteiligungsrechte des zuständigen Kirchenvorstands und der Kirchenkreissynode zu berücksichtigen. Im Fall von Dr. Andrea Burgk-Lempart wurde kein neues Wahlverfahren beantragt. Damit kann ihre Amtszeit nach Ablauf der bisherigen zehnjährigen Amtszeit im September 2027 unbefristet fortgesetzt werden.
(Text: Anne-Katrin Schwanitz, Sprengel Lüneburg)