Hohe Energiekosten: Kirchenkreis hilft mit Stromspar-Check

Veranstaltung Celle, 09. April 2024

Am 08.06.2024, 19:00 Uhr

Viele Menschen haben zurzeit mit den hohen Nachzahlungen für die Energiekosten zu kämpfen. Doch es gibt Möglichkeiten, den eigenen Verbrauch und damit die Kosten zu reduzieren. Dabei hilft der Stromspar-Check, ein gemeinsames, karitatives Angebot des Deutschen Caritasverbandes e.V. und des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD), gefördert vom Bundesumweltministerium.

15 Prozent Ersparnis - im Schnitt

Die Kirchenkreissozialarbeit lädt am 18. April um 13, sowie um 14 Uhr zu zwei Info-Veranstaltungen in die Räumlichkeiten des Diakonischen Werks ein (Fritzenwiese 3, 29221 Celle, 3. Etage, Konferenzraum).

Diese kostenlosen Energiessparberatungen sind speziell für Menschen mit geringerem Einkommen gedacht und beraten Kundinnen und Kunden zum Thema Strom- und Wassersparen, sowie Heizen. Mit langfristigen Erfolg: im Durchschnitt senkt sich der Verbrauch der Stromsparchecker um 15 Prozent.

Haushalte, die diese Leistung in Anspruch nehmen können, sind Bezieher*innen von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, sowoe Inhaber*innen von Sozialpässen. Außerdem gilt es als Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, für BaföG-Empfänger*innen, aber auch für Familien, die einen Kinderzuschlag erhalten oder Menschen mit einer geringen Rente. Ebenso wie alle Haushalte, deren Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt. 

Wer unterhalb folgender Einkommensgrenzen verdient darf den Stromspar-Check in Anspruch nehmen (gesetzliche Pfändungsgrenze, Stand 07-2023):

  • 1.410 Euro bei Single-Haushalten.

Bei Unterhaltspflicht für weitere Personen gelten folgende Grenzen:

  • 1.940 Euro          (eine Person),
  • 2.230Euro          (zwei Personen),
  • 2.520 Euro          (drei Personen),
  • 2.820 Euro          (vier Personen),
  • 3.110 Euro          (fünf Personen).

Der entsprechende Bescheid sollte zum Ersttermin des Haushaltsbesuches vorliegen. Für die Teilnahme reicht es aus, dass die Kirchenkreissozialarbeit diesen gesehen hat.

Interessierte bitten wir, sich bis zum 18. April 2024, 11 Uhr, bei Holger.Reiss@evlka.de anzumelden.