Testamente und Schenkungen

So können Sie die Weichen stellen

Es gibt allen Grund, sich Gedanken über die Zukunft unserer Welt zu machen und sich für eine gute Zukunft einzusetzen. Dafür setzt sich die evangelische Kirche mit der Verkündigung der christlichen Botschaft in Wort und Tat ein.

Die Kirchengemeinden und Einrichtungen im Ev.-luth. Kirchenkreis Celle stellen sich immer wieder diesen Herausforderungen der Zukunft. Damit wir unsere Arbeit auch weiterhin fortsetzen können, brauchen wir Ihre Unterstützung.

Es gibt die Möglichkeit, auch über den eigenen Tod hinaus etwas für die Zukunft unserer Erde zu tun. Als Christinnen und Christen tragen wir Verantwortung für diese Welt.

Sie möchten eine Kirchengemeinde, ein Projekt, eine Einrichtung oder die Diakonie in Ihr Testament aufnehmen?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten dauerhaft die Zukunft mitzugestalten, über den eigenen Tod hinaus. Ihre Unterstützung hilft z.B.

  • die Botschaft der Liebe Gottes in den Menschen wach und lebendig zu halten
  • bei der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und alten Menschen
  • bei der Linderung von Not durch persönliche Zuwendung und konkrete Hilfe
  • Kirchen und andere Gebäude zu erhalten
  • mit Kirchenmusik die Seele schwingen zu lassen
  • Hilfsprojekte zu ermöglichen
  • den Menschen in ihren Krisenzeiten nahe zu sein 

Sie können uns bei dieser Arbeit unterstützen, indem Sie Ihre Kirchengemeinde, Ihre Stiftung, der Diakonie oder eine Einrichtung in Ihrem Testament bedenken. So kann Ihr letzter Wille zum Segen der Nächsten werden. 

Um Sie noch eindrücklicher mit dem Thema vertraut zu machen, hat der Evangelische FundraisingService in Zusammenarbeit mit Student*innen der Kunsthochschule Kassel einen Animationskurzfilm entworfen, den wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten wollen.

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Unsere Verantwortung
Wir sehen es als unsere Pflicht, die uns anvertrauten Mittel mit besonderer Sorgfalt zu verwenden. Wir wissen, dass hier Hoffnungen und Wünsche mitgegeben werden, die in künftigen Generationen weiterleben sollen. Diese Haltung vertreten wir gegenüber jeder testamentarischen Zuwendung oder Schenkung – unabhängig von ihrer Höhe. Denn jede Unterstützung hilft, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine bessere Zukunft zu schenken.

In folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über
a. Testamentspenden
b. Vermächtnisse - Legate
c. Schenkungen

a. Testamentspenden
Ein Testament (von lat. testamentum, dieses wiederum von lat. testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.
Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB). Sie ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in Kraft tritt. Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag§ 1941,§ 2274 ff. BGB).

Gründe für ein Testament
Beim Tod eines Menschen, der kein wirksames Testament errichtet (oder einen Erbvertrag geschlossen) hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese Erbfolge entspricht nicht notwendigerweise den Vorstellungen des Erblassers und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen, die der Erblasser durch eine klare testamentarische Regelung vermeiden kann. Zum Beispiel regelt die gesetzliche Erbfolge, dass in einer kinderlosen Ehe die Eltern neben dem überlebenden Ehegatten Erben werden und mit diesem eine Erbengemeinschaft bilden. Oft stimmt auch die gesetzliche Regelung, dass die Kinder neben dem überlebenden Ehegatten erben und somit auch hier eine Erbengemeinschaft bilden, nicht mit dem letzten Willen des Erblassers überein. Wer dies vermeiden möchte, muss die Erbfolge durch ein Testament (oder einen Erbvertrag) regeln.

Wie kann es gehen?
Sie können ein eigenhändiges Testament verfassen, das vollständig von Hand geschrieben ist und mit Ihrem Vor- und Familiennamen unterschrieben ist. Vergessen Sie Ortsangabe und Datum nicht. Mögliche Änderungen und Ergänzungen müssen ebenfalls handschriftlich erfolgen.
Die rechtlich einwandfreie Form ist beim notariellen Testament gewährleistet. Sie errichten es bei einem Notar Ihrer Wahl. Das Testament können Sie beim Nachlassgericht hinterlegen, die hierfür entstehenden Kosten richten sich nach dem Vermögenswert und sind in einer Gebührentabelle festgelegt.  

Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Eine Zuwendung an Ihre Kirchengemeinde oder Einrichtung im Testament kommt somit ohne steuerliche Abzüge unseren Projekten zu Gute.

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b. Vermächtnisse - Legate
Das Vermächtnis (auch Legat, von lat. legatum) ist im deutschen, österreichischen und schweizerischen Erbrecht die Zuwendung eines einzelnen Vermögensvorteils von Todes wegen. Sie kann vom Erblasser in einem Testament oder einem Erbvertraggetroffen werden. Im Unterschied zur Erbeinsetzung wird der Vermächtnisnehmer nicht Erbe.
Wenn Sie einer Kirchengemeinde oder der Diakonie zwar unterstützen, aber nicht zu Ihrem Erben machen wollen, ist ein Vermächtnis ratsam. Sie erklären dann in Ihrem Testament, dass eine bestimmte Geldsumme oder ein Gegenstand übertragen wird. Die Erben sind somit verpflichtet, Ihr Vermächtnis zu erfüllen. Die Begünstigten machen ihre erworbenen Ansprüche gegenüber dem Erben geltend. Was das Vermächtnis konkret beinhaltet, legen Sie in Ihrem Testament fest. Mit einem Vermächtnis helfen Sie, die finanzielle Unabhängigkeit ihrer gewünschten Kirchengemeinde, Einrichtung oder der Diakonie zu sichern und ermöglichen damit auch in Zukunft vielseitige Hilfe.

Als gemeinnützige Organisation ist Ihre Kirchengemeinde/Einrichtung/Diakonie von der Erbschaftsteuer befreit. Ein Vermächtnis zu Gunsten unserer Organisation fließt daher ohne steuerliche Abzüge in unsere Arbeit ein.  

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c. Schenkungen

Mit einer Schenkung gehen eine Geldsumme oder Gegenstand unmittelbar an Ihre Kirchengemeinde/Einrichtung/Diakonie über. Wollen Sie die Schenkung nicht sofort durchführen, ist es auch möglich, zu Lebzeiten ein Schenkungsversprechen zu geben. Dieses bedarf einer notariellen Beurkundung.

Generell können bei einer frühzeitigen Weitergabe von Vermögen Freibeträge im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer alle zehn Jahre neu genutzt werden. Eine Schenkung kann daher helfen, die Steuerlast für Ihre Erben zu senken.